Discussion:
Hundsrückbahn ist wieder dicht
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Gunkel
2004-02-26 13:56:48 UTC
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Servus,

wie ich einem Beitrag bei DSO vernahm hat sich die DB durchgesezt und per
OLG Beschluss die Strecke hinter wieder Stromberg dicht gemacht.
Am WE sollte eigentlich eine Sonderfahrt nach Simmern stattfinden.
Hier der Pfad zum Beitrag im Diskussionsforum:
http://www.drehscheibe-online.de/forum/read.php?f=2&i=106204&t=106204

Andreas Schahn schreibt dort:
"Ich habe bei mich der Eifelbahn für die Abschiedsfahrt nach Morbach für
Samstag angemeldet. Gerade eben habe ich dazu folgende Info von der
Eifelbahn per eMail erhalten:

--> Schienenbusfahrt in den Hunsrück am 28.02.2004

...leider hat es für unsere vorgesehene Fahrt am Samstag nach Simmern eine
wichtige Änderung gegeben, über die wir Sie - wenn auch kurzfristig -
informieren möchten.

Nachdem uns die DB am Dienstagvormittag (24.02.) die Fahrzeiten übermittelt
hatte, haben wir Ihnen umgehend die Fahrtunterlagen zugesandt. Nachdem diese
im Briefkasten waren, hat uns die DB gegen 16.00 Uhr mitgeteilt, dass unser
Zug nun doch nicht nach Simmern fahren kann und in Stromberg enden muss.

Als Grund nannte man uns kurzfristig festgestellte Fehler an den
Gleisanlagen (Spurerweiterungen), die den gesamten Streckenabschnitt von
Stromberg bis Simmern betreffen.

Wir haben an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage erhebliche Zweifel und haben
sofort das Eisenbahn-Bundesamt verständigt und mit der Einleitung eines
Klageverfahrens beauftragt.

Allerdings bleibt uns wegen der Kurzfristigkeit keine andere Wahl, als die
Fahrt am Samstag in Stromberg enden zu lassen. Ersatzweise werden wir dann
im Laufe des Nachmittags noch die Steilstrecke von Boppard nach Buchholz mit
dem Schienenbus befahren, was bei der winterlichen Witterung sicher sehr
reizvoll ist.

Da mit dem Wegfall der Strecke von Stromberg nach Simmern für viele Gäste
sicherlich der eigentliche Grund für die Teilnahme entfallen ist, bieten wir
Ihnen an, kurzfristig von der Fahrt zurück zu treten. Bitte senden Sie uns
in diesem Fall das beigefügte Formular zurück. Sie erhalten dann von uns den
bereits gezahlten Fahrpreis in voller Höhe erstattet.

Sollten Sie an der Fahrt mit geänderte Fahrstrecke teilnehmen bitten wir um
eine telefonische Mitteilung.

Nachfolgend nun die "neue" Fahrtroute für den Samstag:

Koblenz (Abfahrt 09.16 Uhr, Gleis 105) - Bingen (Abfahrt 10.38 Uhr) -
Langenlonsheim - Stromberg - Langen-lonsheim - Bingen (ca. 13.45 Uhr) -
Boppard - Buchholz - Boppard - Koblenz (ca. 16.45 Uhr).

Wir würden uns natürlich freuen, Sie trotzdem am Samstag begrüßen zu können
und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

--> --> Und hier die Begründung von DB Netz:

...am 24.02.2004 wurde durch für den Streckenbereich Simmern -
Langenlonsheim zuständigen ständigen Vertreter des Eisenbahnbetriebsleiters
die Unbefahrbarkeit des Streckenabschnitts Stromberg - Simmern festgestellt.
Aus diesem Grund können wir entgegen dem Mail von Herrn Müller N-Mi-V3 vom
24.02.2004 kein Trassenangebot für den von Ihnen gewünschten
Streckenabschnitt Stromberg - Simmern unterbreiten, diesen Sachverhalt haben
wir Ihnen bereits am 24.02. fernmündlich (Anrufbeantworter Geschäftstelle
und Mobilbox) mitgeteilt.

Wir bitten Sie um Abstimmung, ob die geplante Sonderfahrt bereits in
Stromberg wenden kann.

Für diese Art und Weise der Angebotsbearbeitung möchten wir uns bei Ihnen
ausdrücklich entschuldigen, wir werden diesen Vorfall netz-intern klären.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
DB Netz AG

--> Übrigends kommt mir das sehr bekannt vor, die Rheinhessische Eisenbahn
hatte das gleiche Problem und klagte beim EBA. Das EBA urteilte damals
meinens Wissens, daß die Strecke nicht stillgelegt sei und von DB Netz
jederzeit zur Verfügung gestellt werden muß. Dies soll dann auch der
Ausschlag für Streckenausschreibung mit Frist 29.02.04 gewesen sein. Auf der
der Homepage der Rheinhessischen Eisenbahn stehts unter http://www.rheb.de"

Zum Gerichtsentscheid schreibt "FES" unter
http://www.drehscheibe-online.de/forum/read.php?f=2&i=106214&t=106204

"Zunächst der Hinweis, dass der Beschluß des OVG von gestern ist, also die
DB gestern Bescheid wußte. Faktisch hat das OVG die Fahrt nach Simmern
verhindert, weil es die kalte Stillegung der DB für rechtmäßig erklärte.

Nachfolgend die Pressemeldung der Grünen Landtagsfraktion aus RLP

www.gruene-landtag-rlp.de

26. Februar 2004

OVG-Eilbeschluss zur Hunsrückbahn

GRÜNE: DB soll ganze Strecke abgeben

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute der Deutschen Bahn gestattet,
die Hunsrückbahn zwischen Stromberg und Morbach zu sperren. Es hob damit
einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Koblenz vom November 2003 auf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag fordern nun von der Deutschen Bahn AG, die
Strecke zügig an ein anderes Bahnunternehmen abzugeben. Dabei soll auch der
Streckenabschnitt Langenlonsheim - Stromberg einbezogen werden, der wegen
der Kalkzüge nach Ludwigshafen rentabel betrieben wird.

"Die Übernahme der Strecke lohnt sich für einen anderen Betreiber nur dann,
wenn der gewinnbringende Abschnitt dazu gehört. Im anderen Fall droht die
Stillegung der Strecke. Das Land und die anliegenden Kommunen müssen dann
für die Sicherung der Trasse viel Geld bezahlen", erklärt Elke Kiltz (Bad
Sobernheim), verkehrspolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im
Landtag.

Nach Information der GRÜNEN hat der frühere Betreiber der Strecke, die RP
Eisenbahn aus der Pfalz, ein Übernahmeinteresse bekundet. Allerdings nur,
wenn sie die gesamte Hunsrückbahn von Langenlonsheim bis zum Flugplatz Hahn
kaufen kann.

Die Sperrung der Hunsrückbahn hält das OVG Koblenz nur deshalb für zulässig,
weil die DB die Strecke stilllegen will. Investitionen in eine
Infrastruktur, die absehbar nicht mehr genutzt würde, seien auch unter
Berücksichtigung der Betriebspflicht nicht zumutbar.
----------------------------------------------------------------------------
--------------------"


Kein weiterer Kommentar, ausser "Was zu erwarten war".
--
Gruß Ralf

-Scumandà da traversar ils binaris-
Martin Purrucker
2004-02-27 21:35:56 UTC
Permalink
Post by Ralf Gunkel
Die Sperrung der Hunsrückbahn hält das OVG Koblenz nur deshalb für zulässig,
weil die DB die Strecke stilllegen will. Investitionen in eine
Infrastruktur, die absehbar nicht mehr genutzt würde, seien auch unter
Berücksichtigung der Betriebspflicht nicht zumutbar.
Es war doch für morgen eine Nutzung absehbar :-)

Erstaunlich, wie schnell der ansonsten oft als träge oder unflexibel
gescholtene DB-Konzern reagieren kann. Da sieht man mal, was bei der DB
oberste Priorität besitzt...



Viele Grüße

Martin
Kai Ludwig
2004-02-28 23:40:36 UTC
Permalink
Post by Ralf Gunkel
Als Grund nannte man uns kurzfristig festgestellte Fehler an den
Gleisanlagen (Spurerweiterungen), die den gesamten Streckenabschnitt von
Stromberg bis Simmern betreffen.
Wir haben an dem Wahrheitsgehalt dieser Aussage erhebliche Zweifel und haben
sofort das Eisenbahn-Bundesamt verständigt und mit der Einleitung eines
Klageverfahrens beauftragt.
Sind wir nun also soweit, daß Anlagenverantwortliche der Lüge
bezichtigt werden?
Post by Ralf Gunkel
--> Übrigends kommt mir das sehr bekannt vor, die Rheinhessische Eisenbahn
hatte das gleiche Problem und klagte beim EBA.
Und jetzt (ich hoffe, es ist genehm, daß ich so explizit darauf
verweise) bitte das hier genau durchlesen:

http://groups.google.com/groups?selm=gkd9tv4ar496kpdioi1rh471ph4v48u2f8%404ax.com&output=gplain

KL
Reinhard Schumacher
2004-02-29 06:19:18 UTC
Permalink
Post by Kai Ludwig
Und jetzt (ich hoffe, es ist genehm, daß ich so explizit darauf
http://groups.google.com/groups?selm=gkd9tv4ar496kpdioi1rh471ph4v48u2f8%404ax.com&output=gplain
Habe ich gemacht, liest sich aber durch die vielen Buchstaben und
Zahlen sehr schwer, sieht irgendwie nach einer URL aus... :-)

SCNR

Reinhard

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